Grüne verlangen Informationen zu Defiziten bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen

In dieser Woche berichtete die Münsterlandzeitung von einem besonders dreisten Fall illegaler Baumfällungen in Ahaus. 18 teilweise mehr als 100 Jahre alte Bäume sowie eine Hecke auf städtischem Grund wurden rechtswidrig gefällt. Zur Verantwortung wird dafür niemand gezogen, denn die Verantwortlichen reden sich damit raus, irrtümlich die falschen Bäume abgeholzt zu haben. Ein Skandal, der nach Informationen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch nur die Spitze des Eisbergs darstellt.

Im Rahmen von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und mit Naturschutzverbänden haben die Grünen festgestellt, dass anscheinend erhebliche Mängel bei der Umsetzung von satzungsrechtlich festgesetzten Begrünungsmaßnahmen in Bebauungsplänen zur Kompensation von Eingriffen in Ahaus bestehen. „Begrünungsmaßnahmen in Bebauungsplänen sind rechtliche Festsetzungen, die verbindlich sind und umgesetzt werden müssen,“ sagt Klaus Löhring, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Stadtrat. In sieben konkret benannten Fällen wollen die Grünen daher in der kommenden Sitzung des Stadtrates Antworten von der Bürgermeisterin, wieso diese vom Rat festgesetzten und beschlossenen Maßnahmen, die zum Teil schon seit vielen Jahren hätten umgesetzt werden müssen, nicht umgesetzt wurden.

„Nach unseren Informationen hat die Untätigkeit der Stadtverwaltung bereits dazu geführt, dass die Bezirksregierung Münster den Kreis Borken als untere Naturschutzbehörde veranlasst hat, eine Umsetzungskontrolle bezüglich der Begrünungsmaßnahmen gegenüber der Stadt Ahaus vorzunehmen,“ beklagt der Vorsitzende der Ahauser Grünen, Dietmar Eisele. Die Grünen fordern, bestehende Umsetzungsdefizite müssten jetzt systematisch abgearbeitet werden und das Monitoring und Kontrollsystem müsse grundlegend verbessert werden. Die Grünen erwarten deshalb von der Stadt für eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu sorgen. Soweit diese nicht erfolge, müsse die Stadt bauordnungsrechtliche Verfahren einleiten, um die festgesetzten Maßnahmen durchzusetzen.

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