Grüne fordern Baumschutzsatzung für Ahaus

Seit inzwischen 70 Jahren wird alljährlich am 25. April der von den Vereinten Nationen beschlossene Tag des Baumes begangen, der die Bedeutung des Waldes für uns Menschen im Bewusstsein halten soll. „Für mich sind Bäume reine Lebensqualität“, sagt Gisa Müller-Butzkamm, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat. „Sie sind Lebensraum für eine Vielzahl verschiedenster Tier- und Pflanzenarten und tun dem Menschen gut. Was gibt es Schöneres, als an einem Frühlingstag im Schatten eines großen Baumes einen Kaffee zu genießen?“ Doch in Ahaus könnte mehr getan werden, um den Baumbestand zu erhalten. „Unsere Stadt schützt ihre Bäume nicht ausreichend“, sagt Müller-Butzkamm. Es reiche nicht, wenn sich die Stadt um die öffentlichen Bäume kümmere und für Bäume, die gefällt werden müssten, Ersatz pflanze.

„Die trockenen Sommer der letzten Jahre haben auch in Ahaus Spuren hinterlassen. Viele Bäume sind abgestorben oder stark beschädigt.“ Daher sei ein Erhalt des verbliebenen Baumbestandes umso wichtiger, erklärt Müller-Butzkamm. Denn Bäume produzieren Sauerstoff und binden Kohlendioxid. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag gegen die Klimaerwärmung. Im Sommer sorgen sie auch durch die Verdunstung gespeicherten Wassers für angenehme Kühlung. Darüber hinaus bieten sie Insekten und anderen Tieren Nahrung und Unterkunft. Alles Gründe, die für Bäume sprechen.

Trotzdem finden Bürgerinnen und Bürger immer wieder Gründe, um Bäumen zu Leibe zu rücken. Einige sind plausibel, andere nicht. Zum Schutz des Baumbestandes und zur Planung zukünftiger Pflanzungen fordern die Ahauser Grünen deshalb eine Baumschutzsatzung. Diese soll künftig verhindern, dass ohne wichtigen Grund Bäume gefällt werden. Bei Neuanpflanzungen sollte auf Baumarten zurückgegriffen werden, die der Grundstücksgröße angepasst sind. Ausgewachsene Bäume erreichen oft eine Höhe von mehr als 20 Metern und sind für heutige Stadtgärten von 500 Quadratmetern auf lange Sicht nicht geeignet.

„Wenn es eine Baumschutzsatzung gibt, bedeutet das ja nicht, dass keine Bäume mehr gefällt werden dürfen“, sagt Müller-Butzkamm. Bestandteil und Sinn einer solchen Satzung wären Ersatzpflanzungen, wenn möglich auf der privaten oder einer öffentlichen Fläche, „damit kein Baum verloren geht“. So könnte auch verhindert werden, dass ohne konkreten Bauantrag im Vorfeld Bäume auf einem Grundstück gerodet werden, obwohl dadurch unter Umständen jahrhundertealte Bäume in kurzer Zeit verschwinden, ohne dass ein neuer Baum gepflanzt wird.

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