Alles was Recht ist: Sachstand zur Neuwahl des ersten Beigeordneten der Stadt Ahaus

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens “Weiter mit Althoff, Ratsbeschluss kippen” haben in der vergangenen Woche Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster eingereicht, nachdem der Stadtrat sich mit breiter Mehrheit einem Rechtsgutachten angeschlossen hatte, dass das vorgelegte Bürgerbegehren unzulässig im Sinne der Gemeindeordnung ist, da dieses die notwendigen, rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassung nicht erfüllt. Bei dieser Entscheidung bestand kein politischer Spielraum, da eine rein juristische Beurteilung zu treffen war und aufgrund des vorgelegten fachanwaltlichen Gutachtens getroffen wurde. Dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Entscheidung gerichtlich prüfen lassen ist dabei ebenso legitim und ein ganz normaler demokratischer Prozess. Nun obliegt des dem Verwaltungsgericht zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist oder nicht. Mehr entscheidet das Gericht nicht, insbesondere nicht über die mögliche Wahl oder Wiederwahl eines Beigeordneten.

Während das Vorgehen der Initiatoren des Bürgerbegehrens legitim und fair ist, befremdet hingegen das Verhalten von Bürgermeisterin Voss, der es offensichtlich nicht möglich ist, sich in dieser Frage ihrem Amt angemessen neutral zu verhalten. So teilte sie erst auf Nachfrage überhaupt mit, dass eine Klageschrift im Rathaus eingegangen war. Die Bitte der Ratsfraktionen von CDU und Grünen, die Klage, die immerhin gegen einen Beschluss des Rates gerichtet ist, auch den Ratsfraktionen zuzuleiten, hat sie ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt. Während die Initiatoren des Bürgerbegehrens im Rathaus eine Pressekonferenz zu ihre Klage geben durften, war es den Fraktionen nur über die Beantragung einer Akteneinsicht möglich, die Klageschrift überhaupt zu sichten. Ein solcher Umgang der Bürgermeisterin mit den Ratsfraktionen ist respektlos und ungebührlich. Die Bürgermeisterin legt dabei ein Verhalten zu tage, was man in den Rathäusern der Nachbargemeinden nicht finden kann. Das ist schade und wir wünschen uns sehr, dass sie dies im Interesse der Stadt und eines fairen Miteinanders von Rat und Verwaltung schnellstmöglich wieder ändert.

Darüber hinaus ließ die Bürgermeisterin die Fraktionen wissen, dass die Verwaltung beabsichtige, sich in dem nun anstehenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren keinen anwaltlichen Beistand suchen zu wollen. Ein Vorgehen, das von der üblichen Praxis im Rathaus vollständig abweicht. Traurigerweise drängt sich so massiv der Eindruck auf, dass die Bürgermeisterin, die politisch den Beschluss des Rates, das Bürgerbegehren „Weiter mit Althoff, Ratsbeschluss kippen“ für unzulässig im Sinne der Gemeindeordnung zu erklären, nicht teilt, diesen Beschluss nun durch Teilnahmslosigkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu hintertreiben suchte. Dabei ist die Bürgermeisterin offensichtlich selbst zum Ergebnis gekommen, dass das von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beauftragte und vorgelegte Rechtsgutachten zutreffend die Rechtslage beschreibt, da sie die ansonsten zwingend vorgeschriebene Beanstandung des Ratsbeschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NRW unterlassen hat.

Nachdem die Fraktionen eine Sitzung des Hauptausschusses beantragt hatten, um Beschlüsse zum weiteren Vorgehen im Verfahren zu treffen und die Vertretung der rechtlichen Interessen der Stadt in unabhängige, fachkundige Hände zu geben, hat sich die Bürgermeisterin erfreulicherweise doch noch entschlossen, einer juristischen Begleitung des Verfahrens zuzustimmen, da schließlich eine Mehrheitsentscheidung des Rates der Stadt Ahaus beklagt wird. Als Anwalt drängt sich geradezu auf, den Fachanwalt, der bereits das der Gutachten erstellt hat, welches der Entscheidung zu Grunde lag, mit der Vertretung der rechtlichen Interessen der Stadt zu beauftragen.

Von dieser rechtlichen Prüfung des Verfahrens ist die politische Bewertung völlig zu trennen, die Hintergrund der Entscheidung ist. Der Rat hat beschlossen die Position des ersten Beigeordneten, dessen Amtszeit zum Jahresende ausläuft, neu auszuschreiben. Wir Grüne haben dabei frühzeitig deutlich gemacht, dass wir aus inhaltlichen Gründen mit der Arbeit des Amtsinhabers nicht zufrieden sind und vor allem im Bereich Natur-, Umwelt- und Klimaschutz über in der Vergangenheit erteilte falsche rechtliche Auskünfte durch die Verwaltung enttäuscht sind. Wir versprechen uns von einer offenen Ausschreibung der Stelle – auf die sich natürlich auch der jetzige Beigeordnete bewerben kann – neue Ideen und Impulse für unsere Stadt. Deshalb finden wir es richtig, auch andere Bewerber*innen zuzulassen und dem Rat eine echte Wahl beim neuen ersten Beigeordneten zu ermöglichen.

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