Vor dem Hintergrund der Corona Pandemie finden in Ahaus aktuell die Sitzungen der Fachausschüsse des Stadtrates nur online und als Informationsveranstaltungen statt. Dies ergibt sich aus dem Problem, dass eine Abstimmung über Online-Systeme rechtlich nicht zulässig ist. Nachdem die ersten Ausschüsse nun online getagt haben, hat die Lokalzeitung angefragt, ob sie nicht auch an den Informationsveranstaltungen der Fachausschüsse teilnehmen könne. Hierzu erklärt Dietmar Eisele, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat der Stadt Ahaus:
“Nach unserer Kommunalverfassung (GO NRW) sind die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen – öffentlich abzuhalten (vgl. § 48 GO NRW). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfasster Ordnungen, gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts. Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen somit der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen Beeinflussung oder Einwirkung auf die Vertretung vorbeugen.
Die vom Ältestenrat in seiner letzten Sitzung empfohlenen Informationsveranstaltungen für die vom Rat eingesetzten Fachausschüsse waren als reine, interne Information für die Ausschussmitglieder vorgesehen. Durch die Bekanntgabe im Ratsinformationssystem wurde zwar dem Grundsatz der öffentlichen Information Genüge getan, aber eine öffentliche Teilnahme an den Veranstaltungen war bisher nicht möglich.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht in der Anfrage einer Lokalzeitung ein absolut gerechtfertigtes Anliegen und unterstützt nicht nur deren Wunsch, sondern fordert die Verwaltung dazu auf, dass Prinzip der Öffentlichkeit rechtssicher für alle Bürger*innen herzustellen.
Dies kann mit der Bekanntgabe der Zugangsdaten auf dem üblichen Weg der Veröffentlichung geschehen oder besser, durch einen Live-Stream der Sitzung auf den städtischen Kanälen in den sozialen Medien und der Homepage der Stadt Ahaus. Wir gehen davon aus, dass mit dieser Vorgehensweise dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge getan wird und eine Privilegierung bestimmter Gruppen und Personen entgegengewirkt werden kann.
Unsere Fraktion bittet des Weiteren darum, diese Thematik in einer kurzfristig einzuberufenden Zoom Konferenz des Ältestenrats zu besprechen, falls nicht alle Fraktionen und Herr Horst mit unserem Vorschlag konform gehen.”
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