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Sondernutzungen städtischer Flächen in der Innenstadt und den Ortsteilen

  1. Sondernutzungen in der Innenstadt und den Ortsteilen werden grundsätzlich gebührenfrei.
  2. Eine Beantragung entfällt und wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt.
  3. Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Anlagen und Plätzen im Gebiet der Stadt Ahaus (Sondernutzungssatzung) wird dahingehend aktualisiert.
  4. Der Einnahmeausfall der AMT, der bisher diese Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wird durch eine Erhöhung des städtischen Zuschusses ausgeglichen

Begründung:

Mit den hier beantragten Änderungen setzen wir in großen Teilen die während
der Coronakrise angewandten Praktiken zu einer zukunftsfähigen,
ressourcenschonenden Anwendung um und erreichen gleichzeitig eine
Verschlankung des behördlichen Handelns.

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