- Sondernutzungen in der Innenstadt und den Ortsteilen werden grundsätzlich gebührenfrei.
- Eine Beantragung entfällt und wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt.
- Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Anlagen und Plätzen im Gebiet der Stadt Ahaus (Sondernutzungssatzung) wird dahingehend aktualisiert.
- Der Einnahmeausfall der AMT, der bisher diese Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wird durch eine Erhöhung des städtischen Zuschusses ausgeglichen
Begründung:
Mit den hier beantragten Änderungen setzen wir in großen Teilen die während
der Coronakrise angewandten Praktiken zu einer zukunftsfähigen,
ressourcenschonenden Anwendung um und erreichen gleichzeitig eine
Verschlankung des behördlichen Handelns.

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