Antrag zu den Haushaltsberatungen 2024
Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Sanierung der Parkflächen am Domhof die Überdachung der Parkflächen mit Photovoltaikanlagen in die Planungen aufzunehmen, eine Kosten- und Nutzenanalyse zu erstellen, Fördergelder zu generieren und dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Hierzu ist ein Haushaltstitel von 10.000 Euro in den Haushalt aufzunehmen.
Begründung:
Die Ende Oktober 2023 geänderte Landesbauordnung schreibt nunmehr vor, dass in Zukunft auf dafür geeigneten Dachflächen von Gebäuden Photovoltaikanlagen zu errichten sind. Diese Pflicht tritt schrittweise für unterschiedliche Gebäude-Arten in Kraft. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dies bei neuen „Nichtwohngebäuden“. Weitere Verpflichtungen werden sukzessive folgen.
Die Nutzung von aufgeständerten Photovoltaikanlagen ist in unserer Stadt nichts Neues (siehe AquAhaus) und erfüllt neben der Gewinnung von Solarstrom auch einen Witterungsschutz für die dort abgestellten KFZ, Motorräder, Fahrräder und weiterer Fortbewegungsmittel.

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