Antrag zu den Haushaltsberatungen 2024
Der Haushaltsansatz von 150.000 Euro für den städtischen Klimafond wird um 100.000 Euro erhöht und verbleibt somit wie bisher bei 250.000 Euro. Die beantragten 100.000 Euro sind ausschließlich als anteiliger städtischer Zuschuss zur Beseitigung von Schottergärten einzusetzen. Die Höhe des anteiligen städtischen Zuschusses wird bei der Überarbeitung der Fördermaßnahmen festgelegt und dem zuständigen Ausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Die bisher für die Förderung von Photovoltaikanlagen eingesetzten Mittel des Klimafonds werden zukünftig durch einen noch festzulegenden Anreiz für die Entsiegelung eingesetzt. Die genauen Fördermöglichkeiten werden, wie im Antragstext beschrieben, im Rahmen der Neufassung der Förderrichtlinien aufgestellt.
Die Neufassung der Landesbauordnung, die ab Januar 2024 gilt, konkretisiert für NRW das Schottergartenverbot und schafft damit Klarheit, was die Regelungen konkret für Kommunen und Bauverantwortliche bedeuten.
Schottergärten sind Flächen. Die größtenteils mit Folie oder Vlies bedeckt sind und anschließend mit Schotter, Splitt oder Materialien wie Rindenmulch/Holzhackschnitzel versehen werden. Eine Bepflanzung fehlt gänzlich oder ist meist nur spärlich vorhanden. Sie wirken sich negativ auf das Klima im Wohnumfeld aus, da sie keinen Schatten spenden, die Wasserversickerung beeinträchtigen, Hitze speichern und keinen Lebensraum für Insekten bieten.
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