Rat stellt fest: Bürgerbegehren ist aus rechtlichen Gründen unzulässig

Der Rat der Stadt Ahaus hat gestern mit breiter Mehrheit und Stimmen von CDU, Grünen, SPD und FDP festgestellt, dass das Bürgerbegehren zur Wiederwahl des ersten Beigeordneten Althoff aus rechtlichen Gründen unzulässig ist und daher nicht durchgeführt werden kann. Das entspricht dem in der Gemeindeordnung vorgesehenen Verfahren, wonach bei jedem Bürgerbegehren zu prüfen ist, ob es die notwendigen, rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Hier besteht auch kein politischer Spielraum bei der Entscheidung, es ist eine rein juristische Beurteilung. Da die Ratsmitglieder keine Juristen sind, haben die Fraktionen von CDU und Grünen gemeinsam ein Rechtsgutachten bei einem renommierten Münsteraner Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Auftrag gegeben, welches eindeutig zu dem Schluss kam, dass das vorliegende Bürgerbegehren nicht zugelassen werden darf.

Von dieser Entscheidung ist die politische Bewertung völlig zu trennen, die der Rat bereits in einer vorherigen Sitzung getroffen hat, die Position des ersten Beigeordneten neu auszuschreiben. Wir Grüne haben frühzeitig deutlich gemacht, dass wir aus inhaltlichen Gründen mit der Arbeit des Amtsinhabers nicht zufrieden sind und vor allem im Bereich Natur-, Umwelt- und Klimaschutz über in der Vergangenheit erteilte falsche rechtliche Auskünfte durch die Verwaltung enttäuscht sind. Wir versprechen uns von einer offenen Ausschreibung der Stelle – auf die sich natürlich auch der jetzige Beigeordnete bewerben kann – neue Ideen und Impulse für unsere Stadt. Deshalb finden wir es richtig, auch anderer Bewerber*innen zuzulassen und dem Rat eine echte Wahl beim neuen ersten Beigeordneten zu ermöglichen.

Nun soll der Ratsbeschluss noch einmal vor Gericht überprüft werden, das ist legitim und das gute Recht der Initiator*innen des Bürgerbegehrens. In einer Demokratie kann, darf und muss man über den richtigen Weg miteinander streiten. Es gehört auch dazu, andere Meinungen zu respektieren und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Wir bedauern daher, dass es im Nachgang zur Ratssitzung erneut zu Diffamierungen aus den Reihen der UWG gekommen ist. Da wird von einer „schwarzen Stunde der Demokratie in Ahaus“ gesprochen. Eine mehr als seltsame Bewertung der Entscheidung des demokratisch gewählten Stadtrates. Darüber hinaus wird behauptet der „Stadt Ahaus [wird] Schaden zugefügt“. Eine dreiste Lüge, denn der Umstand, dass sich auch andere interessierte, qualifizierte Menschen als Beigeordnete in Ahaus bewerben dürfen, kann der Stadt nun wirklich nicht schaden. Im Gegenteil: Neue Ideen sollten immer willkommen sein.

Wir Grüne respektieren, dass einige Ahauser*innen unsere Position zur Neuwahl des Beigeordneten nicht teilen. Aber es geht eindeutig zu weit, wenn UWG Vertreter*innen bei unterschiedlichen Auffassungen anderen Fraktionen den Willen zum demokratischen Miteinander absprechen. Eine solche Wortwahl ist nicht zu akzeptieren. Genauso sind 3000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren ohne Frage anzuerkennen und zu bewerten, aber sie sind anders als von der UWG behauptet keine „Mehrheit“ sondern stehen für 10% der Wahlberechtigten. Und diesen wurde ein rechtlich unzulässiges Verfahren zur Unterschrift vorgelegt. Das ist traurig, aber so sind nun einmal die Fakten.

Wir rufen alle dazu auf, sich offen und vorurteilsfrei die Bewerber*innen für die Stelle der/des ersten Beigeordneten anzuschauen und dann eine Entscheidung zu treffen, wer mit welchen Ideen und Fähigkeiten die Stadt am besten in den kommenden Jahren nach vorne bringen kann. Für uns ist dabei klar: Auswahl und Vielfalt können niemals ein Nachteil für Ahaus sein, sondern sind Teil unserer Stadt.

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