Die Stadt Ahaus soll künftig wichtige Informationen und Formulare für kognitiv eingeschränkte Bür-ger/innen in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Die Verwaltung dazu wird mit der Entwicklung einer Konzeption zur bürgerorientierten und –freundlichen Kommunikation in Verwaltungsangelegenheiten in Form der Leichten Sprache beauftragt. Darin sind Bereiche darzustellen, in denen im Internetangebot der Stadt Ahaus, sowie bei gedrucktem Informationsmaterial und städtischen Formularen künftig auch eine Version in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden sollte.
Begründung:
Viele deutsche Städte haben in ihren Stadtverwaltungen Formulare in leichter Sprache rechtssicher umgesetzt und stellen Bürgerinformationen in Leichter Sprache zur Verfügung. Mit Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes wurden ab 2018 alle Stellen des Bundes verpflichtet, öffentliche Informationen und Bescheide sogar komplett in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Als Vorreiter geht hier die Deutsche Rentenversicherung voran, die als erste Behörde umfangreich in leichter Sprache informierte und kommunizierte.
Artikel 29 und 30 der UN-Behindertenrechtskonvention legen fest, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit gegeben werden soll, am politischen, öffentlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Informationen, die sie selbst betreffen, sollten Behinderte so gut verständlich wie möglich vermittelt werden.
Die Leichte Sprache wurde gemeinsam mit Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelt. Neben der generellen Anwendung verständlicher Formulierungen ist darüber hinaus die Leichte Sprache eine Form der Schriftsprache, die es Menschen mit Lernschwierigkeiten ermöglicht, auch komplizierte Texte nachzuvollziehen. Die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache hilft Menschen, gut informiert zu sein und selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Gerade im engeren Umfeld von betroffenen Menschen ist die Förderung von selbstständiger Lebensführung immens wichtig. Profitieren könnten davon Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit sog. Teilleistungsstörungen (LRS) und Menschen, die noch nicht so gut Deutsch sprechen können.
Es gibt nicht nur „die eine“ deutsche Sprache sondern viele Möglichkeiten, sich auszudrücken, etwa in der Hochsprache, der Alltagssprache, der Behördensprache („Bürokraten-Deutsch“), in gruppenbezogenen Sprachen („Jugendsprache“) oder in Mundarten.
Die entsprechenden Informationen, Broschüren und Formulare sollten von einem professionellen Übersetzer für Leichte Sprache übersetzt werden.
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