Erhalt des Wäldchens im Gewerbegebiet Ost – Boschstraße – Flur 37, Flurstück 315

Wie bereits in der letzten Ratssitzung festgestellt, sind im Gewerbegebiet Ost die im Be­bauungsplan vorgesehenen satzungsrechtlich festgesetzten Begrünungsmaßnahmen mangel­haft umgesetzt worden. Zur besseren Information und zur Umsetzungskontrolle hat der Rat der Stadt der Verwaltung aufgegeben, regelmäßig im zuständigen Fachausschuss über Monitoring und Controlling sowie über den Stand der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zu berichten.

Nach heutigem Sachstand sind weit über 20.000 m2 vom Rat der Stadt Ahaus festgesetzter Begrünungsmaßnahmen nicht umgesetzt worden. Des Weiteren sind entgegen der Festsetzun­gen bei verschiedenen Bauprojekten mehr als die rechtlich zulässige Höchstgrenze von 80% der Bauflächen versiegelt worden. Diese Mängel sollen und werden nach ihrer Aussage im WDR zügig abgearbeitet und im Rahmen der von der Bezirksregierung auferlegten Fristen um­gesetzt.

Ob sich tatsächlich alle versäumten Maßnahmen vor Ort umsetzen lassen wird die Zukunft zei­gen. Aktuell sieht die Fraktion der GRÜNEN Handlungsbedarf bei dem o.g. Flurstück. Ein klei­nes Wäldchen, eine Oase inmitten unseres Gewerbegebietes. Heimat und Brutstätte von im­merhin 45 Brutvogelarten im gesamten Gewerbegebiet, davon elf sogenannte planungsrelevan­te Arten. Weitere fünf relevante Arten nutzen den Raum als Durchzügler oder Nahrungsgäste. Acht unterschiedliche Arten von Fledermäusen siedeln in diesem Gebiet und es gilt, deren Le­bensraum zu schützen.

Durch den Erhalt und den Schutz des Wäldchens mitten in unserem Gewerbegebiet bieten wir nicht nur den genannten Tierarten einen Schutz- und Wohnraum sondern ermöglichen es auch den dort beschäftigten Menschen in ihren Pausenzeiten Erholung zu finden und ein Stück Natur mit altem Baumbestand zur Regeneration zu nutzen.

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