Die Stadt Ahaus schließt sich der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an.
Begründung:
Im Juli 2021 starteten die Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm eine Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten. Innerorts soll Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit gelten. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besseren Verkehrsfluss und eine Steigerung der Lebensqualität in Städten und Gemeinden durch weniger Emissionen.
Das Anliegen trifft bei vielen anderen Städten auf Zuspruch. Im November wurde beim „Virtuellen Kommunalfestival des Deutschen Städtetags“ der neue Zwischenstand zur Tempo-30-Initiative bekannt gegeben: Inzwischen haben sich 64 Städte und Gemeinden angeschlossen.
Gemeinsam wollen die Städte mit der Initiative erreichen, dass das Straßenverkehrsrecht auf Bundesebene so angepasst wird, dass die Kommunen den entsprechenden Handlungsspielraum haben, eine generelle Beschränkung auf Tempo 30 innerorts umzusetzen. Nach dem Regierungswechsel rückt das Ziel nun in greifbare Nähe und es ist höchste Zeit, dass sich auch die Stadt Ahaus dieser Initiative anschließt.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Photovoltaik auf städtischen Parkflächen
Antrag zu den Haushaltsberatungen 2024 Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Sanierung der Parkflächen am Domhof die Überdachung der Parkflächen mit Photovoltaikanlagen in die Planungen aufzunehmen, eine Kosten- und…
Weiterlesen »
Sondernutzungen städtischer Flächen in der Innenstadt und den Ortsteilen
Begründung: Mit den hier beantragten Änderungen setzen wir in großen Teilen die währendder Coronakrise angewandten Praktiken zu einer zukunftsfähigen,ressourcenschonenden Anwendung um und erreichen gleichzeitig eineVerschlankung des behördlichen Handelns.
Weiterlesen »
Weiterentwicklung der AED
Antrag zu den Haushaltsberatungen 2024 Die Verwaltung wird durch Beschluss des Finanzausschusses beauftragt, neue Konzepte und Geschäftsfelder für die 100% Tochtergesellschaft AED zu finden. Insbesondere sind folgende Handlungsfelder zu prüfen:
Weiterlesen »