Antrag zu den Haushaltsberatungen 2024
Die Verwaltung wird beauftragt im ersten Halbjahr 2024 dem zuständigen Ausschuss die Auswirkungen der Grundsteuerreform für Ahaus darzulegen. Grundsätzlich soll die Reform keine Auswirkungen auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer haben.
Im Finanzausschuss wird die Verwaltung die möglichen Anpassung der Hebesätze für 2025 vorstellen und mit einer Modellrechnung hinterlegen.
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