Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des LANUV Arbeitsblattes 34 „Erfassung von Entsiegelungspotentialen in NRW“ das kommunale Entsiegelungspotential zu ermitteln und dem zuständigen Ausschuss in Form einer Vorlage vorzulegen.
Begründung:
In NRW ist mittlerweile mit rund 46% fast die Hälfte der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt und ihrer Funktion für die Regulierung des Wasserhaushalts entzogen. Das Niederschlagswasser versickert nicht im Boden und füllt die Grundwasserspeicher auf, sondern wird über die Kanalisation abgeführt. Die Hochwasser- und Überflutungsgefahr ist dadurch in den zurückliegenden Jahren zunehmend gestiegen und hat auch in Ahaus erhebliche Schäden hinterlassen.
Der genannte Anteil der Versiegelung in NRW wird im Großen und Ganzen auch für Ahaus zutreffen und im Rahmen der Klimafolgenanpassung müssen Möglichkeiten zur Entsiegelung gefunden und umgesetzt werden. Die Erfassung von Entsiegelungspotenzialen sollte sich laut LANUV auf alle Innen- und Außenbereiche innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes beziehen.
Hinweis: Hierfür kann eine Förderung des Landes NRW in Anspruch genommen werden.
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