Der Rat der Stadt Ahaus beauftragt die Verwaltung für die Bezuschussung von Lastenrädern und Fahrradlastenanhängern in diesem Jahr 10.000 Euro bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die vor uns liegenden Aufgaben des Klimaschutzes sind die Herausforderungen der kommenden Jahre und bedürfen auch in unserer Stadt ein konsequentes Umdenken. Mit dem Beschluss ein Klimaschutzkonzept für Ahaus zu erstellen und der damit einhergehenden Stelle einer/s Klimaschutzmanagerin*s wollen wir uns diesen Herausforderungen gemeinsam stellen. Ahaus ist eine Fahrradstadt und somit hat der Radverkehr in Ahaus nicht nur eine besondere Bedeutung, sondern ist auch ein wesentlicher Teil des täglichen Verkehrsaufkommens. Mit der überaus erfolgreichen Teilnahme unserer Stadt am überregionalen Stadtradeln, den vielen Berufstätigen und Schülern, die ihre Wegstrecke mit dem Fahrrad absolvieren und einer beabsichtigten Verbesserung von Abstellmöglichkeiten haben wir gute Voraussetzungen die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter zu steigern.
Sowohl von Seiten der Bundesregierung als auch in unseren europäischen Nachbarländern wird dem Radverkehr und dem Lastenradverkehr besondere Aufmerksamkeit zuteil. Zur Zeit bekommen jedoch nur Städte mit Stickoxidüberschreitungen eine öffentliche Förderung und Ahaus ist zum Glück hiervon nicht betroffen. Aktuell will die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Politik ein Radwegekonzept entwickeln und somit einen Beitrag dazu leisten, das Fahrrad gerade auch für Kurzstrecken als ernsthafte Alternative zum MIV weiterzuentwickeln. Daher schlagen wir vor, den Einsatz von Lastenrädern jeglicher Art zur Lastenauslieferung und der individuellen Kinderbeförderung mit einem städtischen Zuschuss zu forcieren.
Bezuschusst werden soll in Ahaus der Kauf werksneuer Lastenräder und Lastenanhänger beim Zweirad – Fachhandel. Bei Online – Einkäufen erfolgt keine Bezuschussung.
- Elektro – Lastenrad: Förderung 30%, max. 1.000 Euro
- Muskelbetriebenes Lastenrad: Förderung 30%, max. 500 Euro
- Lastenanhänger: Förderung 30%, max. 100 Euro
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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