Umsetzung von Begrünungsvorgaben in Bebauungsplänen der Stadt Ahaus

Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Umsetzung von Begrünungsvorgaben in Bebauungsplänen der Stadt Ahaus“ zur Ratssitzung am 03.07.2019

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Voß,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen von Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Naturschutzverbänden sowie aufgrund von aktuellen Presseveröffentlichungen erfahren, dass erhebliche Mängel bei der Umsetzung von satzungsrechtlich festgesetzten Begrünungsmaßnahmen in Bebauungsplänen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur des Rates der Stadt Ahaus bestehen sollen.

Nach der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ahaus vorliegenden Informationen, bestehen erhebliche Defizite bei der Umsetzung der in den Bebauungsplänen der Stadt Ahaus festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Die Fraktion beantragt daher zur kommenden Sitzung des Rates der Stadt Ahaus einen Tagesordnungspunkt „Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen in Bebauungsplänen der Stadt Ahaus“ in der insbesondere die folgenden Fragen seitens der Verwaltung beantwortet werden:

  1. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Gebietes, diese sind für jedermann verbindlich, da sie vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und somit Ortsrecht sind. Trifft es zu, dass die Verwaltung hinsichtlich festgesetzter Begrünungsmaßnahmen entgegen dem Bebauungsplan Ausnahmen zugelassen hat? Wenn ja, wie wurden diese vor dem Hintergrund des § 31 BauGB begründet und wieso wurde der Rat als festsetzendes Gremium darüber nicht in Kenntnis gesetzt?
  2. Wie hat die Verwaltung ihre Monitoringaufgaben bei der Umsetzung von festgesetzten Begrünungsmaßnahmen in der Vergangenheit wahrgenommen?
  3. Welche Verstöße gegenüber festgesetzten Maßnahmen wurden in der Vergangenheit festgestellt? Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen, um Abhilfe zu schaffen?
  4. Die Münsterlandzeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 19.06.2019 dass sich der Ahauser Unternehmer Armin Siemes bezüglich unzulässiger Baumfällarbeiten an die Stadt gewandt hat. Welche weiteren Eingaben von Bürger*innen wurden in der Vergangenheit mit Blick auf satzungswidrige Eingriffe in die Natur sowie nicht umgesetzte Begrünungsmaßnahmen gemacht? Wie ist die Stadtverwaltung mit diesen verfahren?
  5. Wurden diese Eingaben dem zuständigen Fachausschuss zur Kenntnis gegeben?
  6. Welche Instrumente setzt die Verwaltung ein, um satzungswidriges Verhalten zu sanktionieren?
  7. Trifft es zu, dass die zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzten öffentlichen Grünflächen Gemarkung Ahaus, Flur 38, Flurstück 106 und Flur 37, Flurstück 272 sich im Eigentum der Stadt Ahaus befinden, die festgesetzten Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt wurden? Wenn ja, bis wann beabsichtigt die Verwaltung, die vorgesehenen Anpflanzungen vorzunehmen und wieso sind diese bisher nicht umgesetzt worden? Wie wird seitens der Verwaltung sichergestellt, dass die im Bebauungsplan verbindlich festgesetzten Qualitätsstandards hinsichtlich der Pflanzenauswahl eingehalten werden?
  8. Trifft es zu, dass auf dem Grundstück Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 211 festgesetzte Anpflanzungen nicht umgesetzt wurden? Seit wann ist dieser Zustand bekannt und welche Maßnahmen zur Abhilfe wurden bisher ergriffen?
  9. Trifft es zu, dass auf dem Grundstück Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 235 der Grundstückseigentümer seine Betriebsfläche in die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgedehnt hat? Seit wann ist dieser Zustand bekannt und welche Maßnahmen zur Abhilfe wurden bisher ergriffen?
  10. Trifft es zu, dass auf dem Grundstück Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 183 eine widerrechtliche Gehölzbeseitigung stattgefunden hat? Seit wann ist dieser Zustand bekannt und welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung ergriffen?
  11. Trifft es zu, dass auf den Grundstücken Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 263, Boschstraße, Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 144, Gutenbergstraße 14, Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 218, Gutenbergstraße 9, Ge-markung Ahaus, Flur 37, Flurstücke 187 und 304, Gutenbergstraße 16, Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 143, Boschstraße 7, Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 264 Boschstraße 11 und Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 216, Gutenbergstraße 10-12) Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt wurden und daraus resultierende Anpflanzungsverpflichtungen nicht umgesetzt wurden? Seit wann ist dieser Zustand bekannt und welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung ergriffen?
  12. Trifft es zu, dass für die festgesetzte 10m breite öffentliche Grünfläche auf dem Grundstück Gemarkung Ahaus, Flur 37, Flurstück 224, Boschstraße 14 das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen an die Grundstückseigentümerin übertragen, jedoch bislang nicht umgesetzt wurde? Seit wann ist dieser Zustand bekannt und welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung ergriffen?
  13. Trifft es zu, dass im Bebauungsplan Nr. 16 Teil 2, Gewerbegebiet Ahaus – Ost II, Abschnitt 1 die vorgezogenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nach § 44 (5) Bundesnaturschutzgesetz vor Baubeginn waren durchzuführen und zu diesem Zeitpunkt artenschutzrechtlich funktionsfähig sein müssen? Wie wurde die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Maßnahmen überprüft und welche Feststellungen wurden dabei getroffen?
  14. Ist es zutreffend, dass die Bezirksregierung Münster den Kreis Borken als untere Naturschutzbehörde veranlasst hat, zu den zuvor genannten Maßnahmen eine Umsetzungskontrolle gegenüber der Stadt Ahaus vorzunehmen, da Umsetzungsdefizite durch die Bezirksregierung Münster festgestellt wurden?

Bestehende Umsetzungsdefizite müssen zukünftig systematisch abgearbeitet werden und das Monitoring und Kontrollsystem muss grundlegend verbessert werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwartet eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen. Soweit diese nicht erfolgen, muss die Stadt bauordnungsrechtliche Verfahren einleiten, um die festgesetzten Maßnahmen durchzusetzen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt künftig regelmäßig im zuständigen Fachausschuss über Monitoring und Controlling sowie den Stand der Umsetzung aller festgesetzten Maßnahmen zu berichten. Eingaben von Bürger*innen sind dem Fachausschuss gleichfalls zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Löhring
Fraktionsvorsitzender

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