Hiermit laden wir im Namen des Vorstands frist- und formgerecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung zur Aufstellung eines/r Bürgermeisterkandidaten*in sowie zur Wahl der Direkt- und Listenkandidaten*innen zur Wahl des Rates der Stadt Ahaus ein:
Mitgliederversammlung
am 10. März 2020
Beginn 19.30 Uhr
In der Villa van Delden
Bahnhofstr. 91 (Obergeschoß) 48683 Ahaus
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung und Formalia
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Tagesordnung
- Versammlungsleitung
- Protokoll
- Wahlvorbereitungen gemäß Kommunalwahlgesetz
- Wahl eines Wahlvorstandes
- Wahl von Stimmzähler*innen
- Wahl eines Schriftführers (einer Schriftführer*in) nach Kommunalwahlgesetz zur Unterzeichnung der Niederschrift
- Wahl zweier Personen zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung
- Beschluss über das Wahlverfahren
- Benennung einer Vertrauensperson und Stellvertreter*in zur Einreichung des Wahlvorschlages
- Wahl des/der Bürgermeisterkandidaten*in
- Wahl der Direktbewerber*innen für die Wahlbezirke 1 bis 21 der Stadt Ahaus
- Wahl der der Kandidaten*innen für Reserveliste zur Wahl des Rates der Stadt Ahaus
- Antragsberatung
- Satzungsänderungsanträge
- Wahlprogramm der Grünen Ahaus zur Kommunalwahl
- Verschiedenes
- Schlusswort und Ende der Versammlung
Wir freuen uns auf Euch!
Mit freundlichen Grüßen,
Gisa Müller-Butzkamm und Dietmar Eisele
Vorsitzende der Grünen OV Ahaus
Hinweise zum Wahlverfahren:
Stimmberechtigt ist, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist, d.h.:
- Mindestens 16 Jahre ist
- Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist
- seit mindestens 16 Tagen in der Stadt Ahaus mit 1. Wohnsitz wohnt
- Deutsche*r im Sinne von Art. 116, Abs. 1 GG. ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt.
Der Wahlvorstand muss vor der Wahl:
- Die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, feststellen
- Feststellen, dass auf seine/ihre ausdrückliche Frage von keinem / keiner Versammlungsteilnehmer*in die Mitgliedschaft, und das Wahlrecht eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin, der/die Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird
- Feststellen, dass nach Parteisatzung oder nach allgemeinen für Wahlen geltenden Bestimmungen oder nach Versammlungsbeschluss gewählt wird
- Feststellen, dass alle stimmberechtigten Mitglieder vorschlagsberechtigt sind und eine Bindung an Beschlüsse anderer Organe nicht besteht
- Feststellen, dass mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist
- Nachfragen, ob es neben bereits bekannten Kandidat*innen weitere Kandidaturen gibt.
Der Vorstand schlägt für die Mitgliederversammlung folgendes Wahlverfahren vor:
Grundsätzlich gilt:
Die Kandidat*innen und ihre Reihenfolge müssen zwingend in geheimer Wahl gewählt werden. Zu einem Wahlgang sind alle Personen zugelassen, die nach Aufforderung durch die Versammlungsleitung und rechtzeitig vor Beginn der Wahl ihre Kandidatur angemeldet haben. Die Vorstellung der Bewerber*innen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Bewerber*innen haben die Möglichkeit, sich der Versammlung vorzustellen.
Einzelwahlen:
- Der/die Bürgermeisterkandidat*in sowie die Plätze 1-8 der Reserveliste werden im Einzelwahlverfahren besetzt. In allen Wahlgängen ist gewählt, wer mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
- Verfehlen die Kandidaten im ersten Wahlgang im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit, folgt ein zweiter Wahlgang. In diesem können alle kandidieren, die im ersten Wahlgang mehr als 20 % der gültigen Stimmen erhalten haben.
- Wird der Platz im zweiten Wahlgang wieder nicht besetzt, folgt ein dritter Wahlgang. In diesem können die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen aus dem 2. Wahlgang kandidieren. Im dritten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Kommt auch hier keine Mehrheit zustande, wird das Verfahren mit einem neuen ersten Wahlgang wieder eröffnet.
Wahlverfahren ab Listenplatz 9:
Ab dem Listenplatz 9 schlagen wir vor solange konkurrierende Kandidaturen vorliegen wird – wie oben beschrieben – weiter im Einzelwahlverfahren besetzt. Sollten keine konkurrierenden Kandidaturen vorliegen und die Versammlung sich auf eine Reihenfolge der Kandidaturen für die folgenden Reservelistenplätze einigen, erfolgt die Abstimmung auf einem Stimmzettel, jeweils mit der Möglichkeit jede/n Kandidatin/en mit Ja, Nein oder Enthaltung zu wählen. Sollten hier auf ein/e Kandidat/in nicht mehr als 50% Ja-Stimmen von den abgegeben gültigen Stimmen entfallen, so ist er/sie nicht gewählt und die Liste rückt entsprechend auf.
Gültige Stimmen:
Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen des/der Stimmberechtigten erkennen lassen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ steht oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen bei der Berechnung des Quorums – als Enthaltungen – mitgezählt.
Die Besetzung der Wahlkreise:
Alle Wahlkreise in denen nur eine Bewerber*in vorgeschlagen ist werden in einem Wahlgang gewählt. Auf dem Stimmzettel sind die Wahlkreisnummer und der Name des/der Bewerber*in aufgeführt. Jede*n der einzelne*n Bewerber*innen kann mit Ja/Nein/Enthaltung gewählt werden. Alternativ kann der gesamte Vorschlag mit Ja/Nein/Enthaltung abgestimmt werden. Sollten einzelne Kandidat/inn/en im ersten Wahlgang keine 50%+1-Mehrheit erzielen, erfolgt für diese Wahlkreise ein zweiter Wahlgang in dem mehr Ja- als Nein-Stimmen erzielt werden müssen. Sollte auch dieses Ziel nicht erreicht werden erfolgt ein neuer Wahlgang für diese Wahlkreise (zu denen auch neue Kandidaturen zugelassen werden). Über ggf. verbleibende strittige Wahlkreise wird anschließend einzeln abgestimmt.