Sofortmaßnahmen zur Entlastung der örtlichen Wirtschaft in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie wird auch in Ahaus schwerwiegende Folgen für die ortsansässige Wirtschaft haben. Einzelhandel und Gastronomen leiden unter massiven und gegebenenfalls sogar existenzbedrohenden Umsatzeinbußen. Die Bundes- und Landesregierung haben bereits umfangreiche Hilfen für die betroffenen Unternehmen auf den Weg gebracht.  Auch auf kommunaler Ebene müssen wir unseren Beitrag leisten.

Daher beantragen wir folgende Sofortmaßnahmen in der Stadt Ahaus:

  1. Auf Antrag die zinslose Stundung der festgesetzten Gewerbesteuer bis zum 31.12.2020 bei Betrieben, die durch die Corona-Krise unverschuldet, unmittelbar und nicht unerheblich in Schwierigkeiten gekommen sind.
  2. Verzicht auf Säumniszuschläge sowie auf Vollstreckungsmaßnahmen bei gestundeten Gewerbesteuerforderungen.
  3. Information an die Betriebe über die Möglichkeit der Reduzierung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer. Betroffene Unternehmen können beim Finanzamt einen Antrag auf Reduzierung des Gewerbesteuermessbetrages stellen. Sobald der geänderte Gewerbesteuermessbetrag vom Finanzamt mitgeteilt wird, passt die Stadt Ahaus die Gewerbesteuervorauszahlungen unmittelbar an.
  4. Eine Prüfung, ob Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel bei Ganzjahreskonzessionen erlassen werden können.

Begründung:

Wir sind in großer Sorge um den Fortbestand der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeits- und Ausbildungsplätze in unserer Stadt. Wir möchten daher neben den Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung auch kommunalen Schutzmaßnahmen für die Unternehmen in unserer Stadt auf den Weg bringen. Ziel ist es, Liquidität und damit auch Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu sichern.

Es ist in unser aller Interesse, dass die Unternehmen in unserer Stadt gut durch die aktuelle Krise kommen und Arbeitsplätze erhalten werden. Unsere Sorge gilt dabei vor allem dem Einzelhandel, dem Hotel- und Gaststättengewerbe und den Solo-Selbstständigen. Viele sind von Betriebsschließungen infolge der Corona- Pandemie betroffen, die unvorhergesehen und auch unverschuldet eingetreten sind.

Die Ahauser Unternehmen sind eine wesentliche tragende Säule der städtischen Gesellschaft. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten muss die Stadt daher den Unternehmen helfen und sie dabei unterstützen, die Corona-Krise möglichst gut durchzustehen. Die Verwaltung muss hierbei zügig und mit viel Augenmaß entscheiden. 

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