Schaffung der Stelle eines/r Integrationsbeauftragten sowie Ausarbeitung eines Integrationskonzeptes

Sehr geehrter Ausschussvorsitzender Lambers,

namens der Fraktion setzen Sie bitte den obigen Beratungsgegenstand/Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses

Beschlussvorschlag:

Der Rat möge beschließen, eine/n Integrationsbeauftragte/n für die Stadt Ahaus einzustellen, die/der zunächst mit der Erarbeitung eines Integrationskonzeptes beauftragt wird, das dem Rat zu Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist. Soweit die/der Integrationsbeauftragte dies für sinnvoll erachtet, ist für die Erarbeitung des Integrationskonzeptes auch ein externes Planungs- und Beratungsbüro hinzuzuziehen. Nach Möglichkeit ist die Stelle so zu besetzen, dass eine „Umsetzung“ aus dem Stellenplan erfolgt.

Sachdarstellung und Begründung:

Knapp 9% unserer Ahauser Bewohner haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, der Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund wird deutlich höher liegen (ist aber lt. Stadtverwaltung nicht bekannt). Gesellschaftliche Integration und Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gehören zur Basis unserer demokratischen Gesellschaft und gewährleisten ein friedliches Miteinander in Vielfalt in unserer Stadt.

In den letzten Jahren gab es unterschiedliche Unterstützungsprojekte und Maßnahmen der Stadt. Es gibt jedoch weder einen Integrationsbeauftragten noch ein Integrationskonzept der Stadt Ahaus. Ein erster Schritt wird sein, ein konkretes Integrationskonzept für die Stadt Ahaus zu entwickeln sowie dazu eine/n offiziellen Integrationsbeauftragten zu benennen.

Der/ die Integrationsbeauftragte muss Aktivitäten anstoßen, koordinieren und supervidieren sowie Aufgabenstellungen bündeln, wobei Integration als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe begriffen werden muss. Die wichtigste anstehende Aufgabe wird sein, ein Integrationskonzept zu erarbeiten, mit Unterstützung von Expert*innen und ggf. externer Begleitung.

Auch sollte die Arbeit des/der Integrationsbeauftragten die Bedarfsprüfung und ggf. Vorbereitung der Wahl eines Integrationsrates gem. § 27 Gemeindeordnung (GO) NRW beinhalten.

Hierbei wird von Bedeutung sein, dass alle relevanten Akteure aus der Verwaltung, der Caritasverband mit seinem Fachdienst Integration und Migration sowie den ehrenamtlichen Integrationslotsen, die verschiedenen Migrantenorganisationen, die Schulen, die Kirchen, und die anderen Akteure in dieser Stadt einzubeziehen sind. Die Erfahrungen der Integrationsarbeit aus den vergangenen Jahren sollten in die Entwicklung einfließen. Von höchster Bedeutung wird das transparent und messbar Machen des künftigen Integrationsprozesses anhand von konkreten Zielen und Umsetzungsmarkern sein, an denen sich die beteiligten Akteure in ihrer Arbeit orientieren können. Themenfelder wären z.B.: Asyl und Flüchtlinge, interkulturelle Öffnung / Kultursensibilität, Sprache, Bildung / Ausbildung, gesellschaftliche Teilhabe / interkultureller Dialog. Von besonderer Bedeutung ist, dass nicht nur „über“ Migranten gesprochen wird, sondern dass sie auf Augenhöhe an der Umsetzung beteiligt sind.

Damit das Zukunftsprojekt Integration in allen Bereichen – strukturell, kulturell, sozial – gelingt, müssen wir es als Kernaufgabe unserer Stadt verstehen, an der alle mitarbeiten – Zugewanderte sowie Menschen der Aufnahmegesellschaft mit und ohne Migrationsgeschichte.

Mit freundlichen Grüßen

Gisa Müller-Butzkamm
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

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