Der Antragstopp für die KfW-Gebäudeförderung hat bei vielen Menschen Unmut ausgelöst. Häuslebauer und soziale Wohnungsbauer waren in der letzten Woche in Sorge, wie es mit ihren Bauvorhaben weitergeht. Nun wurde eine Lösung gefunden, die rechtssicher ist und den Vertrauensschutz wahrt. Sie ist nach hinten hin großzügig und nach vorne hin streng. Förderfähige Altfälle werden genehmigt, nach vorne gibt es einen klaren Cut und die Fördereffizienz wird zum klaren Maßstab.
Dass die Förderung zunächst gestoppt werden musste, war zwingend. Die Dynamik der Anträge hat den Stopp des Programms haushaltsrechtlich notwendig gemacht. Ohne den vorläufigen Stopp hätten sich Milliarden aufsummiert, und das in großer Geschwindigkeit. Man hätte bei einem Weiterlaufen des Programms bis Ende Januar insgesamt 14 bis 15 Milliarden veranschlagen müssen – Stand 19. Januar.
Eine entsprechende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe hat das Bundesfinanzministerium nicht genehmigt. Damit war der vorläufige sofortige Stopp zwingend nötig und auch sinnvoll. Es brauchte eine Atempause, um zu verhindern, dass die Kosten komplett aus dem Ruder laufen. Im Anschluss galt es, eine rechtssichere Lösung für die 24.000 Altanträge zu finden. Dabei war vor allem wichtig, dass dabei viel Klimaschutz wie möglich umgesetzt UND die privaten Häuslebauer, die Familien, soziale Wohnungsbauer nicht im Regen stehen gelassen werden.
Es ist nach intensiven Prüfungen aber nicht rechtssicher möglich, bei den Altanträgen nach neuen Kriterien zu differenzieren – sprich: eine Priorisierung nach Klimaeffizienz und sozialen Kriterien, die von den alten Förderungen abweicht, ist unmöglich. Deshalb wurde entschieden, alle Altanträge, die noch in der Pipeline sind, nach den alten Förderkriterien zu prüfen und die förderfähigen zu genehmigen. Das macht ein Fördervolumen von bis zu 7,2 Milliarden insgesamt aus, von denen aktuell noch 1,8 Milliarden im Topf sind. Der Rest wird finanziert.
Das ist viel Geld, und preist ein, dass es eine gewisse Überförderung gibt.
Aber nur so schaffen wir Rechtssicherheit UND Vertrauensschutz für neue Förderungen:
- Wiederaufnahme von Sanierungsförderung
- Neue EH40-Neubau-Förderung: Es wird ein zum 31.12.2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen und einem finanziellen Deckel aufgelegt.
- Neues Neubau-Förderprogramm (Nachfolge EH40): In Nachfolge der EH55/EH40-Förderung wird ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt, das spätestens ab 1.1.2023 beginnt (Umsetzung KoaV).
- Sozialer Wohnungsbau: Für den sozialen Wohnungsbau streben wir mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung an.
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