Klage gegen Verlängerung der Einlagerungsgenehmigung im BZA

Antrag zur Sondersitzung des Stadtrats am 30. Juli 2020

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Voß,

die in der Sommerpause gefällte adhoc Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur Verlängerung der Einlagergenehmigung stößt nicht nur im Rat bei allen Fraktionen auf Unverständnis, auch große Teile der Bevölkerung können die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Im Rahmen der Diskussion zu TOP 1 –Verlängerung der Einlagerungsgenehmigung (BZA) der Ratssitzung macht unsere Fraktion folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Ahaus ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen rechtlichen Schritte gegen die Verlängerungsgenehmigung der Bezirksregierung zu ergreifen und insbesondere Klage gegen die Verlängerung einlegen zu lassen von einer möglichst auf Atomrecht spezialisierten Kanzlei.

Ferner bewilligt der Rat die notwendigen Haushaltsmittel für die rechtlichen Schritte und bittet Verwaltung um Eruierung und Vorstellung der Kosten in einer der nächsten Sitzungen.

Begründung:

Wir sind in großer Sorge, dass mit der Verlängerung der Einlagergenehmigung bis 2057 endgültige Fakten geschaffen werden sollen, damit auch die Betriebsgenehmigung für das BZA mindestens auf diesen Zeitraum ausgedehnt wird .

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