Eine kommunale Baumschutzsatzung für Ahaus

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin Voß,

namens der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen setzen Sie bitte den obigen Beratungsgegenstand/Antrag zum Erstellen einer kommunalen Baumschutzsatzung auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für Ahaus und seine Ortsteile bis nach der Sommerpause eine Baumschutzsatzung zu entwerfen, die folgende Zielsetzungen und Inhalte umfasst:

  1. Der Schutz von Bäumen aufgrund ihrer Bedeutung für das Ortsbild sowie den Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere mit ihrer Funktion zur Luftreinhaltung, zur Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität) sowie der Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität für Mensch und Tier.
  2. Die Satzung soll für Bäume auf städtischen, gewerblichen und privaten bebauten sowie unbebauten Grundstücken gelten. Ausnahmen regelt die Satzung.
  3. Die Satzung soll ab einem Stammumfang von 80cm gelten.
  4. Durch die Satzung geschützte Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Es soll daher verboten werden, geschützte Bäume ohne Genehmigung zu beseitigen oder zu schädigen.
  5. Die Satzung soll Kriterien benennen zur Entfernung der Bäume sowie Möglichkeiten zur Ersatzpflanzung geben, deren Erfolg nachzuweisen ist. Ausgleichszahlungen sollen nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden.
  6. Zur erfolgreichen Umsetzung der Baumschutzsatzung sollte eine kompetente Beratung und Hilfestellung der Eigentümer durch entsprechendes Fachpersonal sichergestellt werden.
  7. Als Grundlage für eine Ahauser Baumschutzsatzung können Musterbaumschutzsatzungen wie die des GALK Arbeitskreises (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz e.V.) oder der GAR NRW (Grüne Alternative in den Räten NRW e.V.) dienen, die auf die individuellen Gegebenheiten in Haus angepasst werden.
  8. Die kommunale Baumschutzsatzung sollte Teil des kommunalen integrierten Klimaschutzkonzeptes werden.

Sachdarstellung und Begründung:

Bäume haben herausragende ökologische Bedeutung, noch mehr in Zeiten des Klimawandels. Durch ihr Grünvolumen und ihre Schattenwirkung beeinflussen Bäume das Mikroklima positiv. Auch tragen Bäume zur Feinstaubminderung (Wirkung als Luftfilter) bei und haben positive Wirkung auf den CO² Haushalt.

Bäume wirken im städtischen Bereich der Lärmbelastung entgegen und reduzieren den Regenwasserabfluss. Sie sind Brut- und Lebensstätte für viele Tierarten und haben positiven Einfluss auf die Lebensqualität von Menschen und Tieren.

Eine kommunale Baumschutzsatzung trägt zum Erhalt von Bäumen bei. Sie ist das Instrument des Baumschutzes, welches gleichzeitig den Natur- und Artenschutz fördert und ist Zeichen für die Wertschätzung und positive Wahrnehmung von Bäumen.

Wir benötigen mehr als Neupflanzungen, es gilt, die „alten“ Bäume zu erhalten! Dies ist eine essenzielle Aufgabe zur Anpassung an den Klimawandel im kommunalen Raum. Das Ziel einer kommunalen Baumschutzsatzung wird von anerkannten Naturschutzverbänden wie BUND (Bund f. Umwelt und Naturschutz e.V.), NABU (Naturschutzbund e.V.) und SDW (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.) unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen
G. Müller-Butzkamm
D. Eisele

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