Kostengünstige FFP2-Masken für Einwohner*innen der Stadt Ahaus.
Der Rat spricht sich dafür aus, dass Ahauser*innen mit geringem Einkommen kostenlose FFP2-Masken ausgegeben werden. Zum Personenkreis mit geringem Einkommen zählen insbesodnere Ahauser*innen, die Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen (zum Beispiel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Der Rat beauftragt die Verwaltung, ggf. mit der Unterstützung von freien Trägern ein geeignetes und möglichst einfaches Verfahren zur Ausgabe der Masken abzustimmen.
Die Stadtverwaltung soll darüber hinaus prüfen, inwieweit sie Einwohner*innen der Stadt aus ihren Beständen kostengünstig FFP2-Masken zur Verfügung stellen kann.
Begründung:
Die Ministerpräsident*innen der Länder und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, eine bundesweite Pflicht von FFP2- oder OP-Masken einzuführen, um das Corona-Virus noch effektiver zu bekämpfen und die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren. Nach dieser Ankündigung sind die Preise teils um 150 Prozent bei Online-Versandanbietern angestiegen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, die ggf. noch weitere Angehörige mit Masken versorgen müssen (z.B. Kinder) können sich die FFP2-Masken teilweise schlicht nicht leisten. Um einen den Schutz auch der Mitbürger*innen mit geringem Einkommen sicherzustellen, bedarf es der Unterstützung durch die Stadtverwaltung. Dies sollte sofort geschehen und eine entsprechende Verteil-Infrastruktur unmittelbar eingerichtet werden.
Hinweis zum Verfahren:
Wir regen an, diese Entscheidung unmittelbar durch eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen und nicht zu warten, bis der Rat wieder zusammentritt. Die Menschen brauchen unmittelbar Unterstüztzung.
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