Jens Steiner

Einsatz von genehmigungspflichtigem RC-Schotter

Der Einsatz von Recyclingbaustoffen (wie z.B. RC-Schotter, Bauschutt usw.) und industriellen Nebenprodukten (wie z.B. Aschen und Schlacken) als Unterbau- oder Auffüllmaterial ist erlaub­nispflichtig gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz WHG. Der Gesetzgeber…

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