Die Stadtverwaltung wird mit der Prüfung und nachfolgender passender´Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ nach der aktuellen Förderrichtlinie vom Juli 2021 beauftragt.
Für die Beantragung einer Personalstelle „Biodiversitätsmanager/in“ zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie ist schnellstmöglich eine Projektskizze einzureichen.
Begründung:
Seit zehn Jahren können Kommunen aus dem Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ (Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, NSB) Fördermittel beantragen. Nach Kenntnisstand der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Stadt Ahaus noch keine Projekte über dieses Förderprogramm umgesetzt.
Seit Juli 2021 ist eine Förderung unter einem neuen, für die Stadt Ahaus sicherlich interessanten Schwerpunkt möglich, innovative Ansätze für mehr biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden zu finanzieren. Dabei geht es u.a. um ein ökologisches Grünflächenmanagement, was helfen soll, „den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich zu erhöhen und die biodiversitätsfördernde Durchbegrünung von Städten und Gemeinden zu verbessern“.
Da die Stadt Ahaus der Artenvielfalt auf städtischen Grünflächen und Nischenbiotopen erfreulicherweise inzwischen einen großen Stellenwert beimisst, es jedoch oft an Ressourcen fehlt, ist es sinnvoll und erstrebenswert, die gegebenen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Insbesondere kann nach der neuen Förderrichtlinie unter dem Schwerpunkt „Stadtnatur“ eine Personalstelle „Biodiversitätsmanager/in“ beantragt werden, die eine Kommunale Biodiversitätsstrategie erstellt und umsetzt. Diese kann auch
interkommunal angestrebt werden.
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